Aufnahmeprozedere und weiterer Ablauf der Abteilung Pistole

Zur Beschreibung der Findung und Aufnahme neuer Mitglieder in die Pistolenabteilung des BSV 1864 Hemer e.V. werden die bisher geltenden Regelungen wie folgt zusammengefasst.

Ein Interessent am Schießsport mit Sportgeräten (hier Faustfeuerwaffen) nimmt nach Absprache mit dem Vorstand der Abteilung am normalen Training teil. Hierbei erhält er einen Einblick in den Sport und in die Gegebenheiten des Vereines.

Sollte ein weitergehendes Interesse bestehen, stellt sich der weitere Ablauf bis zur ergebnisoffenen Abgabe eines Aufnahmeantrages in die Abteilung Pistole wie folgt dar:

Regelmäßige Teilnahme am Training der Abteilung, dabei

– Pro Monat mindestens 2 Komplette Durchläufe 15Präz. / 15 Duell aus der Disziplin Sportpistole KK sowie 1 Durchgang Luftpistole (40 Schuss in Anlehnung an das Wettkampfgeschehen). Die Ergebnisse werden in der Schießkladde der Abteilung dokumentiert.

– Spätestens nach einem Monat erfolgt eine positive Waffenhandhabungsüberprüfung, analog zu dem in der Abteilung dazu vermitteltem Verfahren durch ein Gremium aus Vorstands- und Abteilungsmitgliedern.

– Nach ca. 3 Monaten erfolgt durch ein Gremium, aus Vorstands- und Abteilungsmitgliedern, eine Überprüfung der Grundkenntnisse der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) im für den mit dem Sportschießen mit Faustfeuerwaffen relevantem Teil 0 und Teil 2. Dabei ist der Anzug, die Sportgerätekriterien, die verschiedenen Disziplinen Schwerpunktthema. Diese Kenntnisse erarbeitet sich der Interessierte Sportler im Selbststudium z.B. aus der ausliegenden Sportordnung.

– Mit der Abgabe des Aufnahmeantrages soll ein Leistungsnachweis in der Stufe „Bronze“ (DSB Regularien dazu) in einer Kurzwaffendisziplin nach eigener Wahl nachgewiesen sein. Dieser Nachweis erfolgt nach Absprache und Kontrolle des Vorstandes.

(Dieses erfolgt jedoch spätestens vor Ausstellung einer Vereinsbescheinigung nach dem Waffengesetz.)

Dem vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag sind ein einfaches Führungszeugnis (Stadt), sowie ein aktuelles Lichtbild zusammen mit den obengenannten Nachweisen beizufügen. Eine Aufnahme in die Abteilung begründet sich nicht durch Erfüllung der zuvor aufgeführten Kriterien, sondern ist eine Vorstandsentscheidung, die alle zu Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

„Die grundsätzliche Mitgliedschaft im BSV 1864 Hemer e.V. bleibt davon unberührt“!