Kleinkaliber-Gewehr
Zugelassen sind nur Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt je nach Disziplin zwischen 6.500 und 8.000g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.
Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 8,0mm. Setzt man Distanz und Durchmesser der Zehn ins Verhältnis, ist diese also nochmals kleiner als beim Luftgewehr.
In einer Disziplin wird auch auf eine 100m entfernte Scheibe geschossen. Hier misst die Zehn 50mm im Durchmesser und der Ringabstand beträgt 25mm.
Folgende Disziplinen werden mit dem Kleinkaliber-Gewehr ausgetragen:
- KK-Gewehr 100m
- KK-Gewehr 100m Auflage und KK-Gewehr 50m Auflage
- KK-Gewehr 50m 3×20 und KK-Gewehr 3×40 (olympisch)
- KK-Gewehr 50m Zielfernrohr/Diopter
- KK-Gewehr 50m Liegend
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 16 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.
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